Bitte beachten Sie: Eine Bestellung dieses Sensors ist nur sinnvoll, wenn Sie die Anzahl der externen Sensoren zu einem existierenden MicriGuard-USB Modul erhöhen wollen. In allen anderen Fällen, bei denen die Verwendung des Sensors sinnvoll und möglich ist, halten wir für Sie die entsprechenden Angebote im Shop bereit.
Das Thermometer, das eine SMS verschickt
Bei dem Temperatursensor handelt es sich um ein digitales Thermometer, das mit unseren neuen GSM-Modulen MicroGuard-USB zusammen arbeitet. Die Umgebunstemperatur wird erfasst und eine SMS-Nachricht verschickt, wenn die Temperatur ein unteres oder ein oberes Temperaturlimit unter- bzw. überschreitet.
Eigenschaften wiatec.THERM
- Die Temperaturlimits sind frei einstellbar
- Die Genauigkeit des Sensors beträgt +/- 0.5?C (im Temperaturbereich -10?C bis +85?C)
- Die Temperatur wird mit einer Schrittweite von 0.5?C gemessen
- Der Temperaturbereich des Sensors von -55?C bis +125?C wird unterstützt
- Sensor kann mit handelsüblichen Mini-USB Kupplungen auf bis zu 10 Meter verlängert werden, siehe unten.
- Optional: 1.5m Verlängerung für externe Temperatursensoren (4,- EUR)
Unsere Module sichern eine unbegrenzte Reichweite für die Benachrichtigungen (Anruf/SMS) und sind in ihrem Verhalten vielfältig konfigurierbar. Der Sensor ist vorrangig für unserenTemperaturächter (Link) geeignet, kann aber auch mit anderen MicroGuard-USB Produkten kombiniert werden. Wir beraten Sie gern.
Anwendungsbeispiele
- Überwachung von Heizanlagen und Störungsmeldung bei Ausfall der Heizung durch Temperaturmessung an mehreren Messstellen
- Fernschaltung von Verbrauchern, wie Heizung/Licht mittels SMS-Befehlen, Fern-Reset von Heizkesseln
- GSM / Handy Überwachung von Kühlhäusern, Kühlfahrzeugen, Klimaanlagen und Rechenzentren
- GSM Serverraumüberwachung
Achtung!
Dieser Sensor kann mit den alten wiatec.AUX Produkten NICHT verwendet werden! Nutzen Sie bitte das neue Produkt MicroGuard-USB (link) mit diesem neuen Sensor.
Heizungsausfall: Versicherung zahlt nicht immer für Frostschäden (Quelle: ASPECT-ONLINE vom 7.03.07)
Vor dem Landgericht Lüneburg wurde jüngst ein Fall verhandelt, in dem ein Eigentümer nach Meinung der Richter etwas zu sorglos mit seiner Heizung umgegangen war. Der Mann hatte einen Heizungsausfall erst so spät bemerkt, dass die Heizung bereits Frostschäden davon getragen hatte.
Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn die Heizung zu lange unbeaufsichtigt geblieben ist. Versicherte hätten nämlich eine ?Obliegenheit zur Frostkontrolle?, die gewährleisten soll, dass auch nach einem Ausfall der Heizung keine Frostschäden entstehen, erläuterten die Richter.
Während einer Frostperiode sei deshalb mindestens eine halbwöchige Kontrolle vorzunehmen. Da der Versicherte diese Regel nicht beachtet hatte, blieb er auf dem Schaden sitzen.